24. Februar 2016, Budapest
Guten Tag, meine Damen und Herren!
Ich habe um Ihre Aufmerksamkeit gebeten, weil die Regierung auf ihrer Sitzung, die heute Morgen anfing, mehrere Entscheidungen getroffen hat, von denen eine, meiner Meinung nach, auch auf Ihre frühe Aufmerksamkeit rechnen kann. Die Regierung hat eine Entscheidung hinsichtlich der Ausschreibung einer Volksabstimmung über die verbindliche Flüchtlingsquote gefällt. Es wird vermutlich am einfachsten sein, wenn ich Ihnen zunächst diesen Beschluss vorlese. „Beschluss 2004/2016 der Regierung über die Initiierung einer landesweiten Volksabstimmung 1. Die Regierung initiiert, indem sie entsprechend der in Artikel 8 Absatz 1 des Grundgesetzes ihr zugesicherten Befugnis verfährt, eine Volksabstimmung in der folgenden Frage: »Wollen Sie, dass die Europäische Union auch ohne Zustimmung des ungarischen Parlaments die verpflichtende Ansiedlung von nichtungarischen Staatsbürgern in Ungarn vorschreiben darf?« 2. Sie fordert den Kabinettschef des Ministerpräsidenten auf, im Namen der Regierung die unter Punkt 1 genannte Frage beim Nationalen Wahlkomitee zur Beglaubigung einzureichen.” Ich informiere Sie darüber, dass dies auch schon geschehen ist.
Sehr geehrte Damen und Herren!
Dies bedeutet nach der Auffassung der Regierung, dass die Entscheidung über die verbindliche EU-Flüchtlingsquote dem ungarischen Parlament nicht aus der Hand genommen werden kann. In dieser Frage hat außer uns, also außer den gewählten Abgeordneten des ungarischen Parlaments, niemand anders das Recht zu entscheiden. Allgemein bekannt ist auch – ich möchte nicht die Katze im Sack verkaufen –, dass das Parlament die verpflichtende Flüchtlingsquote ablehnt, deshalb bedeutet dies, dass wer die verpflichtende Flüchtlingsquote zurückweist und gegen sie protestiert – mit anderen Worten, wer gegen sie stimmen wird –, der setzt sich in Wirklichkeit gleichzeitig für die Unabhängigkeit Ungarns ein und weist die verpflichtende Ansiedlung nach Ungarn zurück.
Wenn Sie erlauben, möchte ich einige erläuternde Sätze zu dem Beschluss der Regierung sagen. Erstens ist es unsere Überzeugung, dass der Weg, den die ungarische Regierung gewählt hat, also der Weg der Volksabstimmung, eine europäische Sache, ein Teil der europäischen Politik ist, weshalb wir ihn reinen Herzens auch anderen empfehlen. Die Regierung ist der Ansicht, dass die Demokratie eines der wichtigsten Werte Europas ist, des Weiteren steht auch die Europäische Union auf der Grundlage der Demokratie. Und dies bedeutet, dass wir keine solchen Entscheidungen über die Köpfe der Menschen hinweg, gegen den Willen der europäischen Menschen fällen dürfen, die ihr Leben schwerwiegend verändern und auch das Leben kommender Generationen bestimmen werden. Die Quote würde aber auch das ethnische, kulturelle und religiöse Antlitz von Europa neu zeichnen. Die ungarische Regierung ist der Ansicht, dass hierzu die Ermächtigung weder die Union noch Brüssel und auch nicht die führenden Politiker Europas, ja keine einzige europäische Körperschaft besitzt. Bis jetzt hat niemand die Menschen in Europa gefragt, ob sie die Einführung der verpflichtenden Quote zur Zwangsansiedelung haben wollen, sie akzeptieren oder ob sie diese ablehnen. Wir, Ungarn, sind der Ansicht – es ist meine Überzeugung, dass die Regierung der Stimmung der Öffentlichkeit nachgegeben hat, als sie sich für die Ausschreibung der Volksabstimmung entschied –, wir sind der Ansicht, dass die Einführung einer Ansiedlungsquote ohne die Zustimmung der Menschen nichts anderes ist als ein Machtmissbrauch. Deshalb wenden wir uns in Ungarn in dieser Frage an die Menschen, genauso, wie wir sie auch über den Beitritt zur Europäischen Union befragt haben.
Sehr geehrte Damen und Herren!
Dies waren die Überlegungen und Argumente, aufgrund derer die Regierung die Ausschreibung der Volksabstimmung initiiert hat.
Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit!